„Drum prüfe, wer sich länger bindet“ – Preisschwankungen auf dem Altpapiermarkt und ihre vertrags- und vergaberechtlichen Konsequenzen
Im Herbst 2008 fielen die Marktpreise für Altpapier. Zahlreiche Entsorgungsunternehmen sowie Papiermühlen waren von diesen Preisschwankungen betroffen. Sie hatten mit den entsorgungspflichtigen Kommunen Verträge geschlossen, wonach sie für die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen einen Festpreis pro Tonne Altpapier bezahlten. Dies führte Ende 2008/Anfang 2009 zu einer regelrechten „Klagewelle“.
Die beauftragten Entsorgungsunternehmen beriefen sich wegen der veränderten Preise für Altpapier auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage und begehrten eine Vertragsanpassung der Preise, die von den vertraglichen Vereinbarungen erheblich abweichen sollten. Die entsorgungspflichtigen Kommunen bzw. deren kommunale Entsorgungsunternehmen lehnten diese Vertragsanpassungsbegehren regelmäßig ab und pochten auf vereinbarte Festpreise. Seitdem sind bereits mehrere erstinstanzliche Entscheidungen zu dieser Problematik ergangen. Mit dem Oberlandesgericht Hamm hat nun erstmalig ein Berufungsgericht zu dem Streit zwischen Kommunen und privaten Entsorgern Stellung genommen. In seinem Urteil vom 10.3.20111 hat es nicht nur der kommunalen Seite recht gegeben und damit das Instrument des Festpreises gestärkt. Das Gericht hat zudem wichtige Hinweise für die künftige Vergabeund Vertragspraxis gegeben. Im Folgenden werden ausgewählte Einzelfragen aus diesem Gerichtsverfahren zur rechtlichen Bewertung der Preisschwankungen auf dem Altpapiermarkt dargestellt und die Konsequenzen für künftige Vergabeverfahren sowie für die Vertragsgestaltung von Verwertungsverträgen aufgeführt.
Autor(en)
Dr. Jan Seidel, Dr. Anke Empting
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2011 (Juli 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00