Zum Begriff der „Emission“ im Informationszugangsrecht
Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 16.12.2010 – Rechtssache C-266/09
Mit seinem Urteil hat der EuGH eine richtungsweisende Entscheidung zur Abgrenzung der die Vertraulichkeit von Zulassungsunterlagen für Pflanzenschutzmittel sichernden Vorschriften des EU-Pflanzenschutzrechts zu den EUVorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen getroffen. Im konkreten Fall ging es u. a. um die Frage, ob die Kläger des Ausgangsverfahrens, die Stichting Natuur en Milieu, die Vereniging Milieudefensie und die Vereniging Goede Waar & Co. von dem College voor de toelating van bestrijdingsmiddelen (Ausschuss für die Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in den Niederlanden) die Übermittlung sämtlicher Informationen verlangen dürfen, die der Beschlussfassung im Hinblick auf die Festsetzung des zulässigen Rückstandshöchstgehalts des Wirkstoffs Propamocarb auf und in Salat im Rahmen der Ausdehnung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Previcur N“ zugrunde gelegt worden sind. Speziell ging es um die Herausgabe von Studien über Rückstände und Protokolle über Feldversuche. Die zuständige niederländische Behörde wies den Antrag unter Hinweis auf die nationalen Regelungen zum Datenschutz zurück. Das darauf hin angerufene niederländische Gericht legte die Frage dem EuGH vor, da das niederländische Gesetz europäische Rechtsvorschriften umgesetzt hatte.
Autor(en)
RA Dr. Volker Kaus
Contentpartner
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Publikation
StoffR 04 / 2011 (August 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00