Chemikaliengesetz: Einhaltung der Mitteilungspflichten durch Unternehmen und Folgerungen für den Vollzug

Im Chemikalienrecht sind Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, aber auch zum Inverkehrbringen und zur Gefahrenkommunikation in der Lieferkette festgelegt. Im Kontext der REACH-Verordnung wird dies derzeit intensiv diskutiert.

Grundsätzlich neu sind diese Pflichten für Unternehmen nicht, wenn man beispielsweise auf die Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt und den Anforderungen an Gefahren- und Risikokommunikation in der Lieferkette abstellt. Daneben gibt es jedoch weitere gesetzliche Regelungen: Schon seit mehr als 20 Jahren bestehen Mitteilungsverpflichtungen für Inverkehrbringer. Diese gesetzliche Pflicht betrifft Gemische, die bestimmte besonders aufgeführte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und für den Verbraucher bestimmt sind sowie alle Biozid-Produkte (§ 16e Chemikaliengesetz 1 ). Die Überwachung dieser Mitteilungspflicht obliegt den Ländern. Statistisch gesicherte Erkenntnisse über die Einhaltung dieser Vorschrift lagen bisher nicht vor. Anlass für eine Schwerpunktüberprüfung in Nordrhein- Westfalen waren Erkenntnisse aus dem Vollzug anderer chemikalienrechtlicher Vorschriften, die vermuten ließen, dass die Mitteilungspflichten nicht vollständig eingehalten wurden. Außerdem wird durch die notwendige Anpassung des § 16e Chemikaliengesetzes an die europäische CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) , die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien regelt, voraussichtlich eine wesentliche Ausdehnung des Geltungsbereichs (Erstreckung auf alle gefährlichen Gemische entsprechend den Vorgaben des Artikels 45) erfolgen. Somit ist eine Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des § 16e ChemG nicht nur aus der unmittelbaren Vollzugssicht, sondern auch unter dem Aspekt der zukünftigen Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen relevant. Aus den Erkenntnissen, die während der Überprüfungsaktion gewonnen wurden, können Konsequenzen für eine gezielte, wirkungsvolle und effektive zukünftige Überwachung gezogen werden. Gleichzeitig werden Unternehmen für die Relevanz dieser Vorschriften sensibilisiert, um die Einhaltung dieser Regelungen zu verbessern. Damit können beispielsweise im Falle eines Unfalls Maßnahmen zur Ersten-Hilfe bei Vergiftungen durch genaue Kenntnisse der chemischen Zusammensetzung gezielter und schneller durchgeführt werden.
Autor(en)
Rosemarie Greiwe
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2011 (August 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00