Informationsverpflichtungen nach Art. 33 der REACH-Verordnung und mögliche zivilrechtliche Folgen

Mit der seit Mitte 2007 nach langjährigen Diskussionen und zähen Verhandlungen in Kraft getretenen REACHVerordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurde eine grundlegende Neuregelung der bisherigen Stoffpolitik in Europa eingeleitet. Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher dort registriert worden sind.

Kernelemente der Verordnung sind u.a. abgestufte Registrierungs- und Notifizierungspflichten von Stoffen und Zubereitungen durch Hersteller und Importeure sowie Informationspflichten uber gefahrliche Stoffe und sichere Verwendungen entlang der gesamten Wertschopfungs- und Lieferkette bis hin zum Verbraucher. Hierbei sind gerade von den neu eingefuhrten Informationspflichten uber das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen im Rahmen des Artikel 33 praktisch alle Wirtschaftsakteure, von der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe uber alle Handelsstufen hinweg bis hin zum Handwerk, betroffen. Bisher liegt der Fokus der Fachliteratur auf den anstehenden Umsetzungsschritten der Verordnung, wie etwa den notwendigen Stoffregistrierungen sowie den Stoffinformationen bezuglich Sicherheitsdatenblatter. Hingegen unzureichend thematisiert wurden Fragestellungen rund um die Informationspflichten gemas Art. 33 und mogliche zivilrechtliche Folgen innerhalb der Lieferkette, sofern diesbezugliche Informationen unterbleiben oder falsch geliefert werden. Der Aufsatz will diesen Problemkreis beleuchten und dabei zunachst die erweiterten Informationsverpflichtungen uber Stoffe in Erzeugnissen und im Anschluss daran mogliche zivilrechtlichen Folgen eines Ausbleibens dieser Informationsverpflichtungen aufzeigen.
Autor(en)
Michael Faber, Julian schaub
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2011 (März 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00