Das GS-Zeichen – Sicherheitszertifikat oder Politikum
Anmerkungen zur Vergabepraxis bei Quasi-Herstellern
Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) vergeben werden kann, ist seit jeher Gegenstand „politischer“ Auseinandersetzungen, insbesondere im Verhältnis der nationalen deutschen Interessen zu den europäischen Vorgaben. Der Versuch, das GS-Zeichen europaweit als Sicherheitszertifikat durchzusetzen, scheiterte mehrfach. Mit dem GS-Zeichen als typisch deutsch-rechtliches Instrumentarium ist vor über 30 Jahren ein beachtenswertes Sicherheitszertifikat geschaffen worden. Mit der Neuregelung des § 7 GPSG im Verhältnis zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 4 des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG a.F.) hat der Gesetzgeber verschärfte Anforderungen geschaffen, neben den strengeren Vorgaben an die Vergabe auch die Überwachung gestärkt, insbesondere durch Schaffen entsprechender akkreditierter Stellen.
Autor(en)
Carsten Laschet, Antje Clausmeyer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2011 (Juni 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00