Die Verbotsodyssee eines Stoffes – Zum Dilemma stoffrechtlicher Verbote am Beispiel von Dimethylfumarat
Im Mai hat die Kommission nunmehr ihre Konsultation zu Dimethylfumarat (DMF) abgeschlossen. Damit tritt voraussichtlich bis Ende 2011 die Beschränkung von DMF in Erzeugnissen in Kraft. Dies wird der letzte „Hafen“ nach einer regelrechten Verbotsodyssee des Stoffes sein, der wegen vermuteter akuter Gesundheitsgefahren schon Ende 2008/Anfang 2009 durch nationale Maßnahmen in Belgien, Frankreich und Spanien in Produkten verboten worden war.
Der Biozid-Wirkstoff DMF ist ein illustratives Beispiel für eine immer deutlicher werdende Schwäche der REACHVerordnung: Die vorgesehenen Verfahren sind wegen der umfassenden Beteiligung von betroffenen Kreisen und Behörden und der Abwägung betroffener Interessen schwerfällig und langwierig. Eilinstrumente stehen für den Fall akuter Gefahren nicht zur Verfügung. Bei den “schneller†wirksamen Verboten der Biozid-Richtlinie und des Produktrechts verbleiben jedoch wesentliche Schutzlücken. Das REACH-System stößt in seiner jetzigen Form somit selbst in vergleichsweise alltäglichen Fällen an seine Grenzen. Auch löst die REACH-Verordnung nicht ihr Versprechen ein, die Vereinheitlichung und Konsolidierung des Stoffrechts voranzutreiben und dafür einen einheitlichen und möglichst umfassenden Regelungskodex zu schaffen. Der folgende Beitrag versucht aufzuzeigen, welche Konsequenzen aus dem Beispiel Dimethylfumarat gezogen werden können, um das Stoffrecht weiter zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und damit schlagkräftiger zu machen.
Autor(en)
Dr. Bettina Enderle, Dr. Markus Masseli
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2011 (Juni 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00