Das europäische Werbeverbot für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel nach Art. 66 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009 – Dogmatik, Reichweite, Grenzen
Die erfolgreiche Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln beginnt nicht erst mit ihrer Zulassung – sie beginnt davor. Interessierte Marktteilnehmer werden vielfach bereits vor Erteilung der Zulassung über zukünftige Präparate informiert. Derartige Informationen können sehr verschiedene Ziele verfolgen, je nachdem, in welchem Entwicklungsstadium sich das Pflanzenschutzmittel befindet und an wen die jeweiligen Informationen adressiert sind.
So können auf diese Weise nicht nur potentielle Abnehmer über einen bevorstehenden „Produkt-Launch“ informiert werden; ebenso dienen derartige Informationen z.B. dazu, interessierte Investoren über die „Pipeline“ des jeweiligen Unternehmens zu informieren. Darüber hinaus ist der frühzeitige Austausch mit den jeweiligen Fachkreisen, etwa mit Universitäten und Forschungsinstitutionen, während der Entwicklungsphase des jeweiligen Wirkstoffs üblich und sinnvoll. In der Praxis werden diese – tatsächlich doch sehr verschiedenen – Konstellationen zumeist nicht näher voneinander unterschieden. In aller Regel spricht man hier einfach pauschal vom „ Pre-Marketing“ des jeweiligen Produkts, ohne dass damit freilich ausgesagt wäre, dass es in jedem einzelnen Fall auch im rechtlichen Sinn um eine Werbemaßnahme ginge.
Autor(en)
Dr. Christian Stallberg
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2011 (Juni 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00