Wirtschaftliche Aspekte der Deponienachsorge – Theorie und Praxis

Zirka 30 Jahre von 1975 bis 2005 war die bundesdeutsche Entsorgungslandschaft zumindest im ländlichen Raum geprägt durch zentrale Hausmülldeponien mit hohen organischen Abfallanteilen. Sie werden derzeit mit deutlich geringeren Mengen vorbehandelter bzw. weitgehend anorganischer Abfälle beschickt oder sind geschlossen worden. Die Stilllegung und Nachsorge der befüllten Bereiche steht im Fokus aller Deponiebetreiber.

Die Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel haben einen „großen Deponie- Check“ für ihre Deponie Bornum in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht durchgeführt, Probleme aufgezeigt, Nachsorgeszenarien entwickelt und daraus Handlungsnotwendigkeiten sowohl an den Betrieb als auch in Richtung Politik formuliert. Mit dem Abfallbeseitigungsgesetz vom 07.06.1972 wurde den Landkreisen und den kreisfreien Städten als leistungsfähige Einheiten die Aufgabe der Abfallbeseitigung übertragen. Ziel war es unter anderem, den Wildwuchs mit den vielen Klein- und Kleinstdeponien zu beenden. Die Abfallbeseitigung wurde in der Bundesrepublik Deutschland auf wenige hundert Groß- oder Zentraldeponien konzentriert. Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Abfallbeseitigungsgesetz vom 09.04.1973 hatte zur Folge, dass beim Landkreis Wolfenbüttel zum 01.01.1975 die Abfallbeseitigung zentral wahrgenommen wurde. Die Abfälle zur Beseitigung wurden ca. 30 Jahre bis zum 31.05.2005 in der Regel auf einer Zentraldeponie des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers abgelagert.
Autor(en)
Claus-Jürgen Schillmann
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
23. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2011) (April 2011)
Verkaufspreis
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