Kombinierte Wertstofftonne Bochum
In dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten Referentenentwurf (Stand 06.08.2010) für ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts wird neben der verpflichtenden Einführung der Biotonne ab 2015 konkret die Einführung einer flächendeckenden Wertstofftonne beschrieben, d. h. die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP). Die im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen für die Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“ sind in ihrer Festlegung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen nicht eindeutig genug, da die Entsorgungsverantwortlichkeit nicht näher bestimmt wird.
Die Stadt Bochum hat frühzeitig begonnen, sich mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts und der darin enthaltenen getrennten Erfassung von Kunststoffen und Metallen auseinanderzusetzen. Das Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung zum 31.12.2010 ermöglichte den Ansatz, in einen konsensualen Verhandlungsprozess mit allen neun Dualen Systembetreibern zu treten, um das sich im Restabfall befindliche Wertstoffpotenzial an Kunststoffen und Metallen zu heben und in ein bürgerfreundliches, gemeinsames Erfassungssystem für LVP und SNVP (stoffgleiche Nichtverpackungen) zu überführen. Im Rahmen eines dreijährigen Modellversuchs, der auch von den Aufsichtsbehörden positiv begleitet wird, wurde die kombinierte Wertstofftonne zum 1. Januar 2011 durch den USB Unternehmensverbund im Auftrag der Stadt Bochum eingeführt.
Autor(en)
Dipl.-Kffr. Kerstin Abraham
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
23. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2011) (April 2011)
Verkaufspreis
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