Koexistenzschutz im Mehrebenensystem
Der Schutz der Biodiversität im Kontext gentechnischer Forschung und Manipulation unter den Maßgaben des europäischen, internationalen und nationalen Rechts
Biodiversität meint nach der Definition des Übereinkommens über die biologische Vielfalt die Vielfalt der Arten, die Vielfalt innerhalb der Arten (genetische Unterschiede zwischen Individuen und Populationen) sowie die Vielfalt der Ökosysteme auf der Erde. Diese Vielfalt ist ein Wert an sich, daneben machen auch ökonomische, soziale, kulturelle und ethische Belange den Schutz der Biodiversität unabdingbar. Daher ist der Artenschutz ein bereits herkömmlich etabliertes Schutzgut im nationalen und internationalen Recht. In neuerer Zeit sieht sich die Biodiversität jedoch einer Herausforderung ausgesetzt, welche fortschreitenden technologischen Möglichkeiten (konkret: der genetischen Veränderbarkeit tierischen und pflanzlichen Erbguts) geschuldet ist. Insbesondere bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) erwachsen im Hinblick auf die schwer zu verhindernde Verbreitung der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf biologischem1 sowie technischem2 Weg Gefahren für das Weiterbestehen ökologisch oder konventionell angebauter Nutzpflanzen oder natürlich wachsender Wildpflanzen. Biodiversität meint hier die gleichzeitige parallele Existenz natürlicher und gentechnisch veränderter Organismen. Deren Sicherstellung wird daher auch mit dem Begriff der Koexistenz verbunden.
Bild: Fotolia
Autor(en)
Dr. Daniela Winkler
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 02 / 2011 (Mai 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00