Zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte im Beschwerdeverfahren über Abänderungsanträge der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der beigeladenen Stadtreinigung Hamburg gemäß § 80 Abs. 7 VwGO zu entscheiden. Hintergrund war eine Untersagungsverfügung aus dem Jahr 2008. Mit dieser untersagte die Stadt Hamburg einem Entsorgungsunternehmen, zuvor angemeldete gewerbliche Sammlungen von Papier, Pappe und Karton (PPK) mittels „Blauer Tonnen“ durchzuführen.
Die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung wurde angeordnet. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld festgesetzt. Der Antrag des Entsorgungsunternehmens auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung sowie auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bezüglich der Zwangsmittelfestsetzung blieb zunächst erfolglos. Erst auf einen Antrag gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO hin änderte das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 9.10.2008 seine Entscheidung. Es stellte die aufschiebende Wirkung her und ordnete sie bezüglich der Zwangsmittelfestsetzung an. Die hiergegen gerichteten Beschwerden der Stadt Hamburg und der Stadtreinigung Hamburg wies das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15.4.2009 zurück. Knapp eineinhalb Jahre später beantragten die Stadt Hamburg und die Stadtreinigung Hamburg beim Verwaltungsgericht, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 9.10.2008 und des Oberverwaltungsgerichts vom 15.4.2009 gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO abzuändern. Unter Hinweis insbesondere auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen vom 18.6.20091 beantragten sie, die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung anzuordnen. Das Verwaltungsgericht gab den Anträgen mit Beschluss vom 10.9.2010 statt. Der Antrag des Entsorgungsunternehmens auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde abgelehnt.
Autor(en)
Prof. Dr. Clemens Weidemann, Marco Siever
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2011 (Mai 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00