Die Entsorgung von Bilgenölen in der Binnenschifffahrt

Mit Wirkung zum 1.11.2009 ist das CDNI1 in Kraft getreten. Das Vertragswerk über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschiffart wurde allerdings bereits 1996 von den Staaten Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und der Schweiz unterzeichnet. Die Invollzugsetzung der Regelungen erfolgte aber gestaffelt.

Zum 1.1.2011 folgte vorerst der letzte Umsetzungsakt. Nunmehr traten die Regeln über die Organisation und Finanzierung der Bilgenentölung in Kraft. Damit soll ein supranationales Finanzierungssystem geschaffen werden, dass die Binnenschiffführer im örtlichen Geltungsbereich des Vertragswerkes so wenig wie möglich belastet. Die Binnenschifffahrt ist heutzutage als eine der wichtigsten Beförderungsarten für Massengüterverkehr kaum wegzudenken. Sie bietet gegenüber anderen Transportmitteln, wie Bahn und Lkw, erhebliche Vorteile. Ein Binnenschiff verbraucht wenig Energie im Vergleich zu seiner Nutzlast, ist ein sicheres Beförderungsmittel und nicht zuletzt ist es insbesondere im Hinblick auf Gefahrguttransporte sehr umweltfreundlich. Nichtsdestotrotz wirft diese Novellierung in der Praxis Fragen auf, die es zu beantworten gilt. Insbesondere die Schnittstelle zwischen klassischem Transportrecht – das von Natur aus international ist – und dem Abfallrecht scheint an verschiedenen Stellen nicht praktikabel ineinander zu greifen. Letzteres ist zwar aufgrund europäischer Richtlinien international angeglichen worden, dennoch ist das Abfallrecht schon aufgrund der nur deutschsprachigen Formulare – abgesehen von denen im Bereich der Abfallverbringung – nicht für den internationalen Verkehr geeignet.
Autor(en)
Alexander Deigert, Tetyana Lukyanova
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2011 (Mai 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00