Kommunale Abfallwirtschaft in der Republik Polen
Thema des Beitrags ist die kommunale Abfallwirtschaft in der Republik Polen. Es soll aufgezeigt werden, welche Gebietskörperschaften für die Durchführung der Aufgaben im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft zuständig sind und welche Rechtsinstrumente diesen Gebietskörperschaften zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll auf die in diesem Bereich geplante Reform hingewiesen werden.
In der polnischen Gesetzgebung fehlt es an einer Legaldefinition des Begriffes „kommunale Abfallwirtschaft“. Daher ist es erforderlich, diesen Begriff zu definieren. Es ist anzunehmen, dass die Definition auf Art. 3 Abs. 3 Ziff. 1 des Abfallgesetzes1 zurückzuführen ist. Auf der Basis dieser Vorschrift kann festgestellt werden, dass die kommunale Abfallwirtschaft, die Maßnahmen wie Einsammeln, Transport,Wiederverwertung sowie Entsorgung der Kommunalabfälle regelt, auch die Aufsicht über solche Maßnahmen sowie die Kontrolle über Plätze der Entsorgung der Abfälle umfassen soll.2 Dagegen ist der Begriff „kommunaler Abfall“ bereits legaldefiniert. Unter diesem Begriff sind solche Abfälle zu verstehen, die in privaten Haushaltungen anfallen. Ausgenommen sind Abfälle von stillgelegten Fahrzeugen sowie von anderen Erzeugern stammende Abfälle, die keine Schadstoffe enthalten und aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen, die in privaten Haushaltungen anfallen, ähneln (vgl. Art. 3 Abs. 3 Ziff. 4 des Abfallgesetzes). Anhand der zitierten Definition wird deutlicht, dass eine Unterscheidung der Kommunalabfälle durch die Begrifflichkeiten „Beschaffenheit“ und „Zusammensetzung“ vorgenommen wird.
Autor(en)
Dr. Anna Barczak
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2011 (Februar 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00