Das neue Kreislaufwirtschaftgesetz aus Sicht der Industrie

Die deutsche Industrie bekennt sich zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. So ist es gelungen, die Entstehung von Abfall zur Beseitigung und das Produktionswachstum zu entkoppeln. Das Thema „Abfall als Ressource“ spielt seit Jahren eine zentrale Rolle. Dies betrifft die stoffliche wie die energetische Nutzung von Abfällen gleichermaßen.

Trotz der großen Erfolge in der Vergangenheit ist die Industrie weiterhin bestrebt, ihre Abfallverwertungskonzepte noch weiter zu verbessern, mit dem Ziel ökologisch sowie wirtschaftlich optimale Entsorgungswege zu beschreiten. Das deutsche Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in der aktuell geltenden Fassung hat bisher eine relativ solide Basis für den Umgang mit Abfällen in Deutschland gebildet. An vielen Stellen hat es jedoch auch Rechtsunklarheiten gegeben, die zu Verunsicherungen und letztendlich auch zu nicht nachhaltigen Lösungen in der Abfallentsorgung geführt haben. Ähnlich verhielt es sich mit dem europäischen Abfallrecht, das durch die Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie entsprechend verbessert werden sollte. Die vorliegenden Ergebnisse aus der langjährigen europäischen Novellierungsdiskussion bieten nunmehr die Chance, bestehende Unklarheiten auszuräumen und die Abfallwirtschaft somit konsequent in Richtung Ressourcenwirtschaft weiterzuentwickeln. Damit dies möglichst optimal gelingt, ist es notwendig, die EU-Abfallrahmenrichtlinie 1:1 in deutsches Recht, d.h. ohne zusätzliche Verschärfungen, zu übernehmen sowie die Freiheitsgrade der Richtlinie entsprechend zu nutzen, 61 um das in Deutschland Erreichte und bereits Etablierte zu erhalten.
Autor(en)
Dr. Winfried Golla
Contentpartner
© Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft
Publikation
AbfallTag 2010 (November 2010)
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