Ausschreibung von Entsorgungsleistungen aus Sicht des Auftraggebers

Die Berliner Stadtreinigung sammelt und erfasst neben Hausmüll haushaltsnah, im öffentlichen Straßenland oder über ihre 15 Recyclinghöfe, zahlreiche Abfall- bzw. Wertstofffraktionen (etwa 350.000 Tonnen/Jahr) wie Bioabfall, Altholz, Schrott, Laub, Straßenkehricht, Grünabfall, Altteppiche, Bau- und Abbruchabfälle usw. Außerdem betreibt sie am Standort Gradestraße eine Sperrmüllaufbereitungsanlage, in der Ersatzbrennstoffe hergestellt und verschiedene weitere Abfallfraktionen abgetrennt und Entsorgungswegen zugeführt werden. Die Berliner Stadtreinigung hat aber auch eigenerzeugte Abfälle z.B. Abfälle aus der Abgasreinigung, Kesselstaub, Schlacke und Schrott aus dem Müllheizkraftwerk Ruhleben, die einem ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgungsweg zugeführt werden müssen.

1. Das anzuwendende Vergaberecht und der zeitliche Vorlauf 2. Wesentliche technische Aspekte und Vertragsinhalte 2.1. Vertragsgegenstand 2.2. Eignung des Entsorgers 2.3. Abfallmenge und Abfallqualität 2.4. Ablauf der Abholung/Anlieferung 2.5. Ordnungsgemäße und schadlose Verwertung/Entsorgung 2.6. Leistungsstörungen, Haftung, Versicherung 3. Fazit
Autor(en)
Dr. Rebecca Prelle
Contentpartner
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Publikation
Plannung und Umweltrecht 5 (2011) (Januar 2011)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten