Das neue Naturschutzrecht des Bundes – Fortschritte und Defizite
9. Warnemünder Naturschutzrechtstag am 24. und 25.6.2010
Nach langwierigen Prozessen und dem Scheitern des UGB wurde am 29.7.2009 das neue BNatSchG sowie am 31.7.2009 das neue WHG beschlossen. Beide Gesetze konnten wegen der Neufassung der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung durch die Föderalismusreform erst am 1.3.2010 in Kraft treten. Wie schon vor der letzten grundlegenden Novellierung des BNatSchG im Jahre 2002, welches Thema des erfolgreichen 5.Warnemünder Naturschutzrechtstags im Februar 2001 war, bot sich eine Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen im Rahmen einer Tagung an. Mit freundlicher finanzieller Unterstützung des BfN/BMU gelang es dem Veranstalter Prof. Dr. Detlef Czybulka, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock, erneut, renommierte Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis zu gewinnen, um in Referaten sowie in anschließenden Diskussionen untereinander und mit dem ca. 100 Teilnehmer umfassenden Auditorium eine aufschlussreiche Beleuchtung der neuen Rechtslage zu bewerkstelligen. Unter anderem wurde eine Podiumsdiskussion durchgeführt, deren Ziel es war, die Entwicklungen des Naturschutzrechts zukunftsweisend zu betrachten.
Autor(en)
Dipl.-Jur. Henry Hahn
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2011 (Februar 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00