Artenschutzrecht bei der Planung von Infrastrukturvorhaben

Das Artenschutzrecht ist ebenso wie das Natura 2000-Recht zu einem festen Bestandteil der Infrastrukturplanung geworden. Die für das Fachplanungsrecht zuständigen Senate des BVerwG, insbesondere der 4. und der 9. Senat, haben durch mehrere Grundsatzentscheidungen die rechtlichen Konturen der Auslegung und Anwendung des Artenschutzrechts geschärft und präzisiert.

Erkennbar war dabei das Bestreben, trotz vielfach noch bestehender naturschutzfachlicher Erkenntnislücken zu für die Praxis handhabbaren Maßstäben zu gelangen und diese zu entwickeln. Der vorliegende Beitrag stellt die Anforderungen des Artenschutzrechts an die Zulassung von Infrastrukturvorhaben im Lichte der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG dar.
Autor(en)
Prof. Dr. Clemens Weidemann, Dr. Thomas Krappel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2011 (Februar 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00