Entwicklung des EU-Stoffrechts: Vergleich der Regelungen für Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Chemikalien
Die Umweltpolitik ist heute ein wichtiger Politikbereich der Europäischen Union (EU), und der Umwelt-Acquis gehört zu den fortschrittlichsten Umweltgesetzgebungen weltweit. Erste Aktivitäten beginnen in den 1960er Jahren mit einer Reihe von Einzelregelungen und führen 1972 zum ersten Umwelt-Aktionsprogramm. Primärrechtlich wird die Umweltpolitik erstmals in die Einheitliche Europäische Akte aufgenommen. Das mittlerweile sechste Umwelt-Aktionsprogramm definiert, ebenso wie der Lissabon-Vertrag, eine nachhaltige Entwicklung als Ziel der Umweltpolitik.
Die Kompetenz für den Umweltbereich ist zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten geteilt. Ihre Kompetenz übt die Europäische Union dabei vor allem durch regulative Politiken aus, die zu einem umfassenden Sekundärrecht geführt haben. In den letzten Jahren wurden daneben zunehmend auch andere Governance-Ansätze eingeführt (Networking, Selbstverpflichtungen, Benchmarking, etc.). Im Bereich des Stoffrechts wurden in den letzten zwei Jahrzehnten mehrere Richtlinien (RL) und Verordnungen (VO) erlassen, die die Herstellung und Verwendung von Stoffen in verschiedenen Anwendungsbereichen regulieren. Aufgrund der ökonomischen Bedeutung und der hohen Umweltrelevanz der regulierten Bereiche sind drei Regelungen von besonderer Bedeutung: die RL 91/414/EWG zu Pflanzenschutzmitteln von 1991, die RL 98/8/EG zu Biozid-Produkten von 1998 und die VO (EG) Nr. 1907/2006 zu Chemikalien von 2006.
Autor(en)
Dr. rer. nat. Arno P. Biwer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2010 (November 2010)
Verkaufspreis
€ 32,00