Duale Entsorgungsverantwortung aus Sicht eines kommunalen Entsorgungsunternehmens

Die Konzeption der dualen Entsorgungsverantwortung soll mit der Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums im Grundsatz beibehalten werden. Gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen sollen dabei nach dem Verursacherprinzip grundsätzlich selbst für die Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich sein.

Den Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger obliegt nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen. Aus Sicht eines kommunalen Entsorgungsunternehmens, welchem die entsprechenden Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers übertragen worden sind, konkretisiert sich die Daseinsvorsorgeverantwortung in der Praxis dahingehend, dass die Aufgabenerfüllung bei hoher Qualität der Leistung, in ökologisch vorbildlicher Weise und in Erfüllung der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern gewährleistet wird. Maßgeblich für die soziale Ausgewogenheit ist eine Aufgabenerfüllung zu niedrigen und stetigen Gebühren und in einer Form, die eine flächendeckende Entsorgung zu einheitlichen Konditionen sicherstellt. Ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und günstiges Leistungsangebot ist allerdings nur realisierbar, wenn der hoheitliche Verantwortungsbereich gesetzlich klar definiert und die entsprechenden Investitionen und logistischen Vorhaltungen für das kommunale Entsorgungsunternehmen planbar sind.
Autor(en)
Ass. jur. Gerald Leinius, Urte Wiemken
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2011 (Januar 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00