REACH: Vom „Stoff im Stoff“ oder der Mythos des Gemischs (vormals Zubereitung) Teil II
Mit der Anwendung der Stoffdefinition werden die Weichen für die stoffrechtliche Betrachtung gestellt, die eine Substanz während ihres gesamten Lebenszyklus erfahren wird. Die Bedeutung des Stoffbegriffs kann daher kaum überschätzt werden. Hersteller und Importeure sind dabei darauf angewiesen, die Identität ihrer Stoffe rechtssicher abbilden zu können.
Denn nur unter dieser Voraussetzung sind verlässliche Aussagen über die Verkehrsfähigkeit von Stoffen möglich, kann über die Identität mehrerer Stoffe zur Bildung eines SIEFs entschieden werden, etc. Gesprochen wird daher auch von der „unzweideutigen Stoffidentifizierung“, welche als Voraussetzung für ein funktionierendes REACH-System angesehen wird. Eine solche Unzweideutigkeit kann aber nur gelingen, wenn die rechtlichen Vorgaben eine saubere Abgrenzung erlauben zwischen verschiedenen registrierungsbedürftigen Stoffen einerseits, sowie zwischen registrierungsbedürftigen und nicht registrierungsbedürftigen Substanzen andererseits. Letzteres gestaltet sich insbesondere bezüglich der Abgrenzung von Reaktionsgemischen und „beabsichtigen Gemischen“ i.S. d. Art. 3 Nr. 2 schwierig.
=> Teil I
Autor(en)
Dipl.-Informationswirtin Chemie Stefanie Merenyi
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2011 (Januar 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00