(Zwangs-)Datenteilung für Phase-in-Stoffe nach Ablauf der ersten Registrierungsfrist am 30.11.2010
Die REACH-VO widmet der Datenteilung (Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche) einen eigenen Titel III und macht damit den besonderen Stellenwert dieses Instruments der Informationsbeschaffung deutlich. Eine eigenständige Leitlinie zur Datenteilung (Guidance on data sharing) konkretisiert und interpretiert die wenigen Vorschriften und gibt Hilfestellungen für die Organisation der Datenteilung.
Überdies enthält die Rubrik „Questions and Answers“ auf der Website der ECHA ein besonderes Kapitel zu Data Sharing. Und doch sind in der Praxis bis zum Ablauf der ersten Registrierungsfrist am 30.11.2010 für Phase-in-Stoffe in Mengen >1.000 t/Jahr bzw. für besonders gefährliche Phase-in-Stoffe vielfältige Probleme hinsichtlich der Teilung von Daten aufgetreten, die z. T. auch nach Ablauf dieser ersten Frist fortwirken. Nach einer ersten Auswertung der ECHA wurden für fast 3.400 verschiedene Phase-in-Stoffe Dossiers eingereicht, die jetzt grundsätzlich als „Material“ für eine Zwangsdatenteilung seitens der ECHA nach Art. 30 Abs. 3 REACH-VO zur Verfügung stehen. Nachfolgend wird den damit entstehenden Problemen nachgegangen.
Autor(en)
Dr. Horst von Holleben, Hartmut Scheidmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2011 (Januar 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00