Rechtsfragen des Know-how-Schutzes bei der Publizierung von Stoffinformationen durch die ECHA

In dem Beitrag „Öffentlicher Zugang zu Registrierdaten nach REACH“ in Stoffrecht 2008, S. 159 ff. wurden die Struktur der vom REACH-Gesetzgeber gewollten Datentransparenz sowie das Spannungsverhältnis zum Schutz vertraulicher Stoffinformationen bei registrierten Stoffen dargestellt. Inzwischen hat die ECHA im Rahmen des REACH-IT Data Submission Manual den Teil 15 „Dissemination: how to determine what will be published on the ECHA-website from the registration dossier“1 sowie den Teil 16 „Confidentiality claims: How to make confidentiality claims, and how to write Art. 119 (2) confidentiality claim justifications”2 veröffentlicht.

In diesen Manuals werden nicht nur technische Hinweise zu REACH-IT gegeben, sondern – wie schon vielfach beobachtet – auch Rechtsfragen zum Know-how-Schutz bei der Publizierung von Stoffinformationen durch die ECHA behandelt. Nach einem von der ECHA am 13.8.2010 herausgegeben News Alert “Confidentiality of IUPAC names in the C & L Inventory“ sollen die vorgenannten Manuals vorläufig auch für Notifizierungen zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis angewendet werden. Mit diesen Rechtsfragen setzt sich der nachfolgende Beitrag auseinander
Autor(en)
Dr. Horst von Holleben
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2010 (September 2010)
Verkaufspreis
€ 25,00