Über die gigantischen Probleme, die der europäische Gesetzgeber nicht nur der Lebensmittelwirtschaft mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (VNGA) eingebrockt hat, wird fast überall geklagt2 – zu Recht! Die VNGA ist einerseits
vom Regelungsansatz her völlig überdimensioniert, andererseits in vielen Details extrem unklar. Sie schafft mit dem Zulassungsverfahren und insbesondere der weitgehend intransparenten und zudem inkonsistenten Bewertungspraxis der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) ungeheure bürokratische Schwierigkeiten. Und sie führt schließlich zu ungeahnten praktischen Problemen bei der Bewerbung von Lebensmitteln3. Nicht zuletzt behindert die Verordnung auch die Wissenschaft, denn sie führt bereits jetzt erkennbar dazu, dass wirtschaftsfinanzierte Studien4 nicht auf Erkenntnisfortschritt
abzielen, sondern zunehmend darauf gerichtet sein müssen, einen bestimmten Zusammenhang zu „beweisen“.
Viele Nahrungsergänzungsmittelhersteller beklagen die strenge Bewertungspraxis der EFSA. Sie befürchten, dass sie ihre Produkte bald gar nicht mehr bewerben können. Betrachtet man jedoch den Entwurf einer ersten Zulassungsverordnung für gesundheitsbezogene Angaben, dann wird es künftig möglich sein, zahlreiche Werbeaussagen zu nutzen, ohne dafür einen großen Aufwand betreiben zu müssen. Denn hinter den zugehörigen EFSA-Stellungnahmen verbergen sich „geheime“ Rezepturen, die ungeahnte Perspektiven für die Lebensmittelvermarktung eröffnen. Die Autoren dieses Beitrags lüften das Geheimnis dieser Rezepturen und zeigen, wie man sie zur Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nutzen kann. Sie skizzieren zunächst den regulatorischen Hintergrund und die generelle Problematik (I.) und stellen dann den Verordnungsentwurf mitsamt den zugehörigen wissenschaftlichen Stellungnahmen vor (II.). Anschließend präsentieren sie verschiedene Beispiele „geheimer“ Rezepturen, die zur Verwendung gesundheitsbezogener Angaben berechtigen (III.). In einer kritischen Einordnung zeigen sie praktische Konsequenzen der geplanten Zulassungen (IV.), bevor sie mit einer kurzen Bewertung schließen (V.). Die Autoren vermuten, dass weder der Gesetzgeber noch die EFSA sich den z.T. absurden Befund gewünscht haben, zu dem sie gelangen. Ihrer Meinung nach müssen die merkwürdigen Folgen der gegenwärtigen Zulassungspraxis jedoch so lange akzeptiert werden, bis bessere, vor allem vernünftigere Regelungen und angemessenere wissenschaftliche Bewertungsverfahren zur Verfügung stehen.
Autor(en)
Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer, Prof. Dr. Andreas Hahn