Standortspezifische Beurteilung und Sanierung von Grundwasserschäden
Die Erfahrungen bei der Sanierung kontaminierter Standorte zeigen, dass auf Grund standortspezifischer Gegebenheiten eine vollständige Wiederherstellung der Beschaffenheit des Grundwassers oft aus naturwissenschaftlich-technischer Sicht nicht oder nur sehr langfristig möglich ist. Unter Berücksichtigung geltender wasserrechtlicher Bestimmungen in Österreich wurde ein abgestuftes Konzept entwickelt, bei dem die Wirksamkeit von Maßnahmen einzelfallspezifisch differenziert geprüft und auf die Voraussetzungen am konkreten Standort abgestimmt werden kann. Anhand standort- und nutzungsspezifischer Beurteilungskriterien und dabei insbesondere Schadstofffrachten kann in Zukunft eine integrierte Beurteilung von Kontaminationen und Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Dem neuen österreichischen „Leitbild Altlastenmanagement“ und dem Grundsatz der Nachhaltigkeit soll dabei auch durch die fortlaufende Überprüfung der Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen Rechnung getragen werden.
Ähnlich wie in vielen europäischen Ländern hat sich auch in Österreich in den letzten 10 Jahren bei Grundwasserschäden an kontaminierten Standorten wiederholt bestätigt, dass eine weitgehende Wiederherstellung der Qualität des Grundwassers nicht nur oft sehr aufwändig, sondern wiederholt auch über längere Zeiträume in der Praxis nicht möglich ist. In dem daraus resultierenden Spannungsfeld zwischen der Zielbestimmung des österreichischen Wasserrechtsgesetzes, Grundwasser als Ressource zur Trinkwasserversorgung zu erhalten (WRG 1959; § 30), und einem relativ geringen ökologischen Nutzen von Maßnahmen werden neue, allgemein akzeptierte und nachvollziehbare Lösungsansätze dringender. Im Sinne der Nachhaltigkeit von Maßnahmen sollten dabei „Lern-" bzw. „Anpassungszyklen" zur laufenden Optimierung von Maßnahmen möglich sein.