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Ungewöhnliche Wagnisse bei der Ausschreibung der Altpapierverwertung führten zu einer Wiederholung des Bieter-Verfahrens
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Der Auftraggeber beabsichtigt ab dem ...2010 für die Dauer von 31 Monaten den Verkauf von Altpapier im Landkreisgebiet ... im Wege eines Offenen Verfahrens nach den Bestimmungen der VOL/A zu vergeben und hat dies in einer EU-weiten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekannt gemacht. Das von den Landkreisbetrieben zu verkaufende Papier wird getrennt nach den Fraktionen „Druckerzeugnisse“ und „Mischpapier“ auf aktuell 35 Wertstoffhöfen sowie weiteren zehn Sonderanfallstellen erfasst. Die Containergestellung erfolgt durch den Auftraggeber. Das Altpapier ist auf Meldung des Auftraggebers von dem Auftragnehmer zu übernehmen. Dabei verpflichtet sich der Auftragnehmer, die an den vorgegebenen Anfallstellen erfassten Altpapiermengen fach- und umweltgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen und zu verwerten. Der Vertrag kann um ein Jahr verlängert werden. Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag
Autor(en)
Prof. Dr. jur. Thomas Ax
Contentpartner
© Rhombos-Verlag
Publikation
ReSource 04 / 2010 (Dezember 2010)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten