Gewerbeabfallverordnung versus Rechtswirklichkeit

Die Vorstellung, mit der sog. Pflichtrestmülltonne den Konflikt zwischen dem Verwertungsvorrang des KrW-/AbfG und dem Interesse des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (ÖRE) an einer Mehrung andienungspflichtiger Abfälle geregelt zu haben, dürfte sich als aberratio ictus darstellen.

Zu Recht gehen die Verwaltungsgerichte diesen Weg nicht mit, wie die von Queitsch kritisierte Entscheidung des VG Stuttgart zeigt.
Autor(en)
RA Dr. Günther Teufel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2004 (April 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00