Zur Mitbenutzung kommunaler Altpapier- Entsorgungssysteme

Rechte der Kommunen, Pflichten der Systembetreiber

Die Europäische Kommission hat die DSD AG mit Entscheidung vom 17.9.2001 verpflichtet, die sog. Leistungsverträge (d. h.: ihre Entsorgungsverträge) nach Ablauf der Freistellung gemäß Art. 81 Abs. 3 EGV zum 1.1.2004 neu auszuschreiben. Eine Ausschreibung der Entsorgungsverträge für Glas und Leichtverpackungen (LVP) ist im Jahr 2003 überwiegend erfolgt. In Abweichung von dieser allgemeinen Vorgabe hat die DSD AG - in Absprache mit dem Bundeskartellamt - die Kommunen bzw. die von ihr beauftragten Dritten mit der Entsorgung der PPK-Verpackungen vorläufig beauftragt. In diesem Beitrag wird die grundsätzliche Frage aufgeworfen, inwieweit der Systembetreiber von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Mitbenutzung verpflichtet werden kann und damit die Kommune zum (vorrangigen) Vertragspartner der Systembetreiber wird, ob einer solchen Verpflichtung oder freiwilligen Vereinbarung zwischen öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und Systembetreiber kartellrechtliche Verbote entgegenstehen und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung des Systembetreibers verlangt werden kann.
Autor(en)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel, RA Wolfgang Siederer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2004 (April 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00