Gezerre um die Wertstofftonne - Anhörung zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz:.d
Wer darf die privaten Haushalte zu allererst von ihren Wertstoffen befreien – Kommunen oder private Dienstleister? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Anhörung zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei sieht der Referentenentwurf erstmal nur die Ermächtigung für eine entsprechende Verordnung vor.
(15.10.2010) Da nimmt sich das Bundesumweltministerium (BMU) schon mal vor, die Vorgaben der neuen Abfallrahmenrichtlinie möglichst 1:1 umzusetzen – und steigert im Referentenentwurf zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG) etwa die EUVorgaben für die Recyclingquoten nur moderat von 50 auf 65 Prozent für Haushaltsabfälle und von 70 auf 80 Prozent für Bau- und Abbruchabfälle. Und schon ist es wieder nicht recht. Jetzt fordern nicht nur Umweltverbände, sondern auch Vertreter der privaten Entsorgungswirtschaft ambitioniertere Ziele. So hält der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) mindestens 80 Prozent Recycling für Siedlungsabfälle... Unternehmen, Behörden + Verbände: Bundesumweltministerium (BMU), Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen (VBS), Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), Prognos, Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS), Bundeswirtschaftsministerium BMWi Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon, Berlin
Foto: M. Boeckh
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Autor(en)
Heinz-Wilhelm Simon
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Publikation
Entsorga 07 / 2010 (Oktober 2010)
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