Strenge Voraussetzungen, enge Grenzen – Nicht jeder Verstoß führt zum Rückruf eines Lebensmittels

Anmerkung zum Urteil des VGH Mannheim vom 2.3.2010

Mit seinem Urteil erinnert der VGH Mannheim daran, dass die Behorden auch im Lebensmittelrecht mit Augenmas vorzugehen haben und nicht jede Grenzwertuberschreitung gleichsam automatisch einen Ruckruf der betroffenen Waren gebietet. Der Verhaltnismasigkeitsgrundsatz gilt auch in diesem sehr sensiblen und von den Medien haufig mit besonderer Aufmerksamkeit bedachten Bereich. Wenngleich die Argumentation des Gerichts gelegentlich Unscharfen aufweist, wird die Entscheidung, die hier allein hinsichtlich der behordlichen Ruckrufanordnung betrachtet werden soll, zur Sensibilisierung der Behorden beitragen. Denn sie macht unmissverstandlich deutlich, dass einer Ruckrufanordnung – trotz des regelmasig bestehenden Zeitdrucks – eine moglichst umfassende Sachverhaltsermittlung und eine ordnungsgemase Ermessensausubung vorauszugehen haben.
Autor(en)
Evelyn Schulz
Contentpartner
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Publikation
StoffR 03 / 2010 (Juli 2010)
Verkaufspreis
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