Die REACH-VO setzt mit den detaillierten Vorschriften zur Registrierung auf eigenverantwortliches Handeln der Akteure. Die Verantwortung für die Angemessenheit der vorgelegten Informationen einschließlich nachvollziehbarer Risikomanagementmaßnahmen liegt beim Registranten. Die Kontrollen der Agentur und der nationalen Behörden sind begrenzt. Zunächst wird die Registrierung von der Agentur nur auf formale Vollständigkeit geprüft. Die Agentur entscheidet sodann über Durchführung oder Nichtdurchführung von Tierversuchen, die im Registrierungsdossier vorgeschlagen werden. Stichprobenartig – bei etwa 5 % der Dossiers aus jedem Mengenband – führt die Agentur einen sogenannten compliance check durch. Nachfolgend wird die Struktur des compliance check näher beleuchtet.
I. Die Bewertung nach Titel VI – Domäne der Behörden
1. Paradigmenwechsel
2. Der Compliance Check – Teil der Dossierbewertung
3. Leitlinien der Agentur
II. Der Compliance Check – zentrales Kontrollinstrument der Registrierung
1. Zielsetzung des Compliance Check
a) Begriff der Compliance
b) Abgrenzung zur Vollständigkeitsprüfung
c) Auswahl der Dossiers
d) Ausnahmen
e) Übergangsbestimmungen
2. Die Prüftatbestände des compliance check
a) compliance des technischen Dossiers (Art. 41 Abs. 1 a und b REACH-VO)
b) Compliance von Stoffsicherheitsbeurteilungen und Stoffsicherheitsberichten (Art. 41 Abs. 1c REACH-VO)
3. Rechtsfolgen bei festgestellter compliance
4. Rechtsfolgen bei festgestellter non-compliance
a) Auflagen zur Vorlage fehlender Informationen
b) Informelle Kommunikation
c) Registrierung trotz festgestellter Mängel des Registrierungsdossiers wirksam
d) Erfüllung der Auflagen zur Nachlieferung von Informationen
e) Nichterfüllung/Durchsetzung der Auflagen zur Nachlieferung von Informationen
f) Kein Verfahren zur Aufhebung der Registrierung im Falle der Nichterfüllung
g) Aufhebung der Registrierung nach allgemeinen Grundsätzen des Europäischen Rechts
III. Sonstige Maßnahmen zur Kontrolle von Registrierungen
1. Maßnahmen der Agentur
2. Maßnahmen der Behörden der Mitgliedstaaten
3. Zivil- und Wettbewerbsrechtliche Kontrollmaßnahmen?
IV. Zusammenfassung