Abgrenzung von Arzneimitteln und Biozid-Produkten am Beispiel der Desinfektionsmittel

Anmerkung zum Beitrag Bruggmann, Die Abgrenzung der Biozid-Produkte von Arzneimitteln & Co. – Ein Update

Erfreulicherweise findet das bislang eher vernachlässigte Thema der Abgrenzung von Arzneimitteln und Biozid-Produkten allmählich Eingang in die rechtswissenschaftliche Literatur. Der Beitrag von Bruggmann gibt einen ersten Überblick über die bislang spärliche Judikatur zu diesem Thema und stößt gleichzeitig die fällige Diskussion dazu an. Einzelne Vorschriften des Arzneimittel- und Biozid-Produkte-Rechts kann man aber durchaus auch anders interpretieren. Dies betrifft insbesondere die Einstufung von Desinfektionsmitteln zur Anwendung am Menschen im Bereich des Gesundheitswesens und die mit der 15. AMG-Novelle in das deutsche Recht übernommene Zweifelsfallregelung. Das Voranbringen dieser notwendigen Diskussion ist der Anlass dieser Anmerkung.
Autor(en)
Dr. Christian Jäkel
Contentpartner
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Publikation
StoffR 02 / 2010 (April 2010)
Verkaufspreis
€ 25,00