REACH: Verständnis des UVCB-Begriffs – Registrierung eines oder mehrerer Stoffe?
Bei der Registrierung von Stoffen und insbesondere bei der Identifikation der möglicherweise registrierungspflichtigen Materialien unter der REACH-Verordnung sehen sich die (potentiellen) Registranten einer Vielzahl von Fragestellungen gegenüber. Schwierigkeiten zeigen sich in der Praxis immer wieder bei der Frage, unter welcher Kategorie einzelne Produkte zu registrieren sind.
I. Einleitung
II. Besonderheiten bei der Registrierung als UVCB-Stoff
III. UVCB-Stoffe im Regelungssystem von REACH
1. Entstehungsgeschichte
2. Standort von UVCB-Stoffen in der Kategorisierung der ECHA und Abgrenzungsschwierigkeiten
a) Erzeugnisse
b) Gemische
c) Stoffe
aa) mono-constituent substance
bb) multi-constituent substance
cc) Stoff mit definierter chemischer Zusammensetzung und anderen Identifizierungsmerkmalen
IV. Allgemeine Kriterien für die Registrierung als UVCB-Stoff
1. Kein UVCB bei offensichtlich anderer Zuordnungsmöglichkeit
2. Abgrenzungskriterium Bestimmbarkeit
3. Auslegung anhand der Zielsetzungen und Grundprinzipien von REACH
V. Schlussbemerkung
Autor(en)
RA Dr. Ludger Giesberts, Dr. Maximilian Schwab
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2010 (April 2010)
Verkaufspreis
€ 25,00