Umsetzung und Auslegung des Artikels 6 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (RL 92/43/EWG) in Frankreich
Der vorliegende Beitrag bietet eine Übersicht der Umsetzung von Art. 6 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in der französischen Rechtsordnung. Besonders nachdem der Europäische Gerichtshof in der Rs. C-256/983 die mangelhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie und insbesondere deren Art. 6 festgehalten hatte, musste sich der französische Gesetzgeber intensiv mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben der Richtlinie auseinandersetzen. Wichtigste innerstaatliche Rechtsgrundlage für den Naturschutz ist der Code de l'environnement (CE). Daneben sind aber auch behördliche und außerbehördliche Informationen wie Leitfäden und Auslegungshilfen sowie die entsprechende Literatur zu berücksichtigen. Die französische Umsetzung der Schutzvorgaben von Art. 6 FFH-Richtlinie soll im Folgenden absatzweise beleuchtet werden.