Deponie auf Deponie – ein Königsweg für Altstandorte?
Für viele Deponien hat am 16.07.2009 die Stilllegungsphase begonnen. Dies geht zurück auf Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV)1 und der Deponieverordnung a.F. (DepV a.F.)2. Danach musste für zahlreiche Deponien die Ablagerungsphase spätestens mit Ablauf des 15.7.2009 enden.3 Damit sind aber noch längst nicht alle Fragen geklärt. Für viele Betreiber4 stellt sich die Frage nach einer Folgenutzung.
Seit nunmehr einem Jahr gelten die Vorschriften der neuen Deponieverordnung (DepV) 5. Das neue Deponierecht könnte Wege für wirtschaftlich interessante Nachnutzungen eröffnen. So könnte eine nach der DepV zulässige Möglichkeit darin bestehen, eine neue Deponie oder einen neuen Deponieabschnitt auf einer stillgelegten Deponiefläche zu errichten. Der Frage, inwieweit dies rechtlich zulässig ist, soll in dem folgenden Beitrag nachgegangen werden. Hierzu sind zunächst die Konzepte „Deponie-auf-Deponie“ (s. dazu unten I.) und „Deponieabschnitt-auf-Deponieabschnitt“ (s. dazu unten II.) vorzustellen. Ferner sind die rechtlichen Anforderungen an eine „mehrfach funktionale Dichtung“ zu definieren (s. dazu unten I.2. und II.3.). Schließlich soll die Sonderregelung für bestimmte Monodeponien betrachtet werden (s. dazu unten III.).
Autor(en)
Dr. Andreas Kersting, Dr. Jens Tobias Gruber
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2010 (Juli 2010)
Verkaufspreis
€ 32,00