Noch Abfall oder schon Produkt? – Zum Ende der Abfalleigenschaft bei der stofflichen Verwertung
„Ich war eine Dose“, verkündeten Mitte der 1980er-Jahre Nägel, Spielzeugautos und allerlei andere Metallgegenstände von großformatigen Werbeplakaten und brachten so dem Betrachter auf anschauliche Weise den Inhalt des Begriffs der stofflichen Verwertung von Abfällen nahe, lange bevor dieser in die Normen des deutschen Abfallrechts Einzug hielt. Bis heute ist jedoch umstritten, zu welchem Zeitpunkt – oder präziser an welcher Stelle im Recyclingprozess – ein aus Abfällen gewonnener Stoff oder Gegenstand die Abfalleigenschaft wieder verliert und damit aus dem Regime des Abfallrechts entlassen wird. Hierfür fehlt es nach wie vor an allgemein anerkannten, praxistauglichen Kriterien.
I. Problemstellung
II. Das Ende der Abfalleigenschaft nach der Rechtsprechung des BVerwG
1. Das „Pappenlumpen-Urteil“
2. Das „Klärschlammkompost-Urteil“
3. Die Kriterien des BVerwG für das Ende der Abfalleigenschaft
III. Das Ende der Abfalleigenschaft im Europarecht
1. Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft
a. Verwendung für bestimmte Zwecke
b. Markt oder Nachfrage
c. Technische und rechtliche Anforderungen
d. Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
2. Einzelfallentscheidungen der Mitgliedstaaten
IV. Ausblick auf das kommende nationale Recht
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp, Klaus Stefan Kälberer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2010 (Mai 2010)
Verkaufspreis
€ 32,00