Der Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus der Sicht des Landes Rheinland-Pfalz

Mit seinem Arbeitsentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz legt der BMU einen Gesetzentwurf über den Umgang mit Abfällen vor, in dessen Kurzbezeichnung erstmals der Begriff „Abfall” nicht mehr auftaucht. Immerhin steht die Kurzbezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz” aber für ein „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen”.

I. Der Name als Programm II. Ziele und Instrumente des Gesetzentwurfs III. Abfallvermeidungsprogramme IV. Produktverantwortung V. Recycling- und Verwertungsquoten VI. Recycling von Haushaltsabfällen VII. Recycling von Gewerbeabfällen VIII. Energetische Verwertung von Siedlungsabfällen IX. Verwertung von Bau und Abbruchabfällen X. Stoffstrommanagement statt „klassischer” Entsorgung
Autor(en)
MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2010 (Mai 2010)
Verkaufspreis
€ 32,00