Der Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus der Sicht des Landes Rheinland-Pfalz
Mit seinem Arbeitsentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz legt der BMU einen Gesetzentwurf über den Umgang mit Abfällen vor, in dessen Kurzbezeichnung erstmals der Begriff „Abfall†nicht mehr auftaucht. Immerhin steht die Kurzbezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz†aber für ein „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällenâ€.
I. Der Name als Programm
II. Ziele und Instrumente des Gesetzentwurfs
III. Abfallvermeidungsprogramme
IV. Produktverantwortung
V. Recycling- und Verwertungsquoten
VI. Recycling von Haushaltsabfällen
VII. Recycling von Gewerbeabfällen
VIII. Energetische Verwertung von Siedlungsabfällen
IX. Verwertung von Bau und Abbruchabfällen
X. Stoffstrommanagement statt „klassischer†Entsorgung
Autor(en)
MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2010 (Mai 2010)
Verkaufspreis
€ 32,00