Rechtssicherer Winterdienst von Städten und Gemeinden
Erfahrungen aus dem strengen Winter 2009/2010
1.) Gedanke der Zumutbarkeit versus falsche Erwartungshaltung der Verkehrsteilnehmer
2.) Limitierte Rechtspflichten der Kommunen im Winterdienst zum Schutz des Fahrverkehrs innerhalb geschlossener Ortslagen
a.) Schutz des Fahrverkehrs auf gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen der Fahrbahn
b.) Bestimmung der verkehrswichtigen Stelle
3.) Umfangreichere Rechtspflichten der Kommunen im Winterdienst zum Schutz des Fußgängerverkehrs
a.) Gehwege (Bürgersteige)
b.) Bushaltestellen
4.) Zeitliche Anforderungen an den Umfang der Winterdienstpflichten
a.) Schutz des Hauptberufsverkehrs
aa.) Werktags gegen 7.00 Uhr
bb.) Samstags gegen 8.00 Uhr
cc.) Sonn- und feiertags gegen 9.00 Uhr
b.) Untersuchung, wann die Kommune mit Winterdienstmaßnahmen beginnen muß
c.) Ende des Hauptberufsverkehrs am Abend
d.) Kein nächtlicher Winterdienst zum Schutz des Fahrverkehrs
5.) Organisation und Haftung Streustofflieferschwierigkeiten und Haftung
Autor(en)
Dr. jur. Manfred Wichmann
Contentpartner
© VKU Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS - Landesgruppe Baden-Württemberg
Publikation
71. Landesgruppen und Fachtagung (Juli 2010)
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