Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006, das am 30. Juni 2006 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates vom 7. Juli 2006 beschlossen wurde, ist unter Anderem die bis dahin in Art. 75 GG geregelte Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes abgeschafft worden.

In den nachfolgenden Kapiteln wird zuerst kurz die bisherige Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes diskutiert und dann im Überblick die Gesamtstruktur des neuen Bundesnaturschutzgesetzes dargestellt. Anschließend werden die wesentlichen Änderungen erläutert und ihre Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren untersucht. 1 Einleitung 2 Die kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes 3 Die große Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes 3.1 Aufbau 3.2 Wesentliche Änderungen 4 Auswirkungen der Novellierung auf die Genehmigungspraxis 4.1 Verbesserung der Informationsgrundlage 4.2 Eingriffsregelung 4.3 Prüfung der Verträglichkeit in Natura 2000-Gebieten 4.4 Erweiterte Prüfung bei den Verbotstatbeständen des § 39 und § 44 4.5 Aufnahme des Meeresnaturschutzes 5 Fazit 6 Literatur
Autor(en)
Dr. Steffen Wehrens, Dipl.-Ing. Dipl. Wirt.-Ing. Anja Mühlmann
Contentpartner
© Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Publikation
15. Fachtagung Thermische Abfallbehandlung (März 2010)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten