Entwicklungen beim Deponierecht: Die neue Deponieverordnung

Werden Deponien zukünftig überhaupt noch benötigt? Sollen die Abfälle nicht vermieden oder verwertet statt auf Deponien beseitigt werden? Hört man nicht häufig, dass 2020 das deponielose Zeitalter beginnt? Das soll sogar die Bundesregierung verkündet haben. Und dann noch neue Deponieregelungen? Wäre das nicht ein vermeidbarer Aufwand gewesen?

Tatsache ist, dass sich das Bundesministerium für Umwelt im Jahre 1999 nur zu den Siedlungsabfällen geäußert hat. Diese sollten durch Entwicklung weitergehender Verwertungsverfahren bis 2020 sämtlich verwertet werden, sodass es dafür keine Deponien mehr bräuchte. Das ist heute schon fast erreicht. Nur noch ca. drei Millionen Tonnen Behandlungsreste von hausmüllähnlichen Siedlungsabfällen gelangen zur Beseitigung auf Deponien – nicht verwertbare Schlacken aus den Müllverbrennungsanlagen und die biologisch stabilisierte Feinfraktion (kompostähnlich) aus den mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen. Insgesamt auf Deponien abgelagert wurden aber im Jahre 2007 immerhin ca. 43 Millionen Tonnen. Es gibt also noch genügend Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, die derzeit nicht verwertbar sind. Und deren Mengen könnten noch (erheblich?) ansteigen, wenn die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe durch schärfere Regelungen zum Grundwasserschutz erschwert wird.
Autor(en)
Dr.-Ing. Bernd Engelmann
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
22. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2010) (April 2010)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten