Der deutsch-schweizerischer Fluglärmstreit

Ein Beitrag zum Problem Flugverkehr und Lärmschutz im europäischen und internationalrechtlichen Bereich

Der deutsch-schweizerische Fluglärmstreit erhitzt seit Jahren die Gemüter diesseits und jenseits des Oberrheins. Vordergründig geht es um die rechtliche Gültigkeit einseitig erlassener Verordnungen durch Deutschland hinsichtlich von Beschränkungen der An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Zürich, insbesondere unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit EG-Recht. Darüber hinaus hat der Fall Zürich aber auch paradigmatischen Charakter für das allgemeine Problem Sperrzeiten bzw. Nachtflugverbot für internationale Flughäfen, das noch nicht gelöst ist, wie das Beispiel Köln-Bonn (wo die Einführung seit Jahren diskutiert wird) oder Brüssel zeigt, wo das Problem Nachtflugverbot im Frühjahr 2003 zum Rücktritt der Regierung führte. Der Flughafen Zürich-Kloten liegt im Norden der Stadt Zürich, ca. 15 km von der deutschen Grenze entfernt, die in diesem Bereich vom Rhein gebildet wird. Das dortige Grenzgebiet gehört zum Landkreis Waldshut-Tiengen, der Teil der Touristikregion Südlicher Schwarzwald ist. Er ist nur dünn besiedelt (147 Einwohner/qkm; in Grenznähe 122 Einwohner/qkm) und wirbt mit der Nähe zum Flughafen; er nennt 10.500 Grenzgänger.
Autor(en)
Diemut Majer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2004 (März 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00