Emissionshandel: Der deutsche Allokationsplan

Der Handel mit Emissionszertifikaten in Deutschland nimmt Gestalt an. Bereits im Dezember 2003 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie für die „Artikel- Verordnung“ des Bundesumweltministers, die die 9. BImSchV ändern und eine 34. BImSchV einführen wird, vorgelegt.

Das Gesetz soll ein erster Schritt zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie der EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten vom 13. Oktober vergangenen Jahres sein. Die entscheidende Ausgestaltung des Emissionshandels auf nationaler Ebene erfolgt jedoch erst durch den nationalen Allokationsplan (NAP), der seit dem 29. Januar 2004 im Entwurf vorliegt. Dieser Plan verteilt die Zertifikate, die zur Emission von CO2 berechtigen, auf die verschiedenen Branchen und die einzelnen Anlagen. Deutschland liegt mit seinen Planungen nur unwesentlich hinter anderen Ländern wie Großbritannien zurück, wo bereits am 19. Januar 2004 der Entwurf des nationalen Allokationsplans veröffentlicht wurde. Im Folgenden werden die Vorgaben für den nationalen Allokationsplan nach der Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG skizziert (I.) und das Emissionshandelssystem in Deutschland umrissen (II.), bevor der Rechtscharakter des nationalen Allokationsplans und dessen Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben näher beleuchtet werden (III.). Nach der Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Regelungen des deutschen NAP (IV.) werden Einzelfragen erörtert (V.). Schließlich wird auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen diesen Plan vor deutschen und europäischen Gerichten eingegangen (VI.).
Autor(en)
RA Dr. Ludger Giesberts, RAin Dr. Juliane Hilf
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2004 (März 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00