Die Umsetzung der EU-Emissionshandels-Richtlinie aus der Perspektive eines globalen Energie-Konzerns
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichten sich die Industriestaaten, ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5% gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren.
Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen um 8% zu reduzieren und dieses Ziel auch unabhängig davon, an anderer Stelle bekräftigt. Um das europäische Klimaschutzziel auf kosteneffiziente Weise erreichen zu können, beabsichtigt die Europäische Union, die durch das Kyoto-Protokoll geschaffenen flexiblen Instrumente“ einzusetzen. Zur Schaffung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten hat die EU am 13. Oktober 2003 eine entsprechende Richtlinie – im folgenden Richtlinie oder EU-Richtlinie genannt – erlassen. Im Einklang mit den Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und den Vereinbarungen von Marrakesch (November 2001) ist der Einsatz der projektbezogenen Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism als Begleitmaßnahme geplant.
Autor(en)
Dr. Jörg Adolf, Karlheinz Berg
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2004 (März 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00