Abgrenzung zwischen Abfall und Produkt – Wie ist Rechtssicherheit möglich? –
Für die Herstellung von Produkten werden in zunehmendem Umfang Recyclingmaterialien als Ersatz für Primärrohstoffe eingesetzt. Es handelt sich um beachtliche Mengenströme, die europa-/weltweit eingesammelt, transportiert, aufbereitet und in den Produktionsprozessen wieder eingesetzt werden (Papier, Schrott, Glas, Kunststoff sowie sonstige produktionsspezifische Rückstände, z.B. Graphit). Die tatsächlichen Rahmenbedingungen sind – abhängig von den einzelnen Stoffströmen und Erzeugern – höchst unterschiedlich.
1. Ausgangslage
2. Abgrenzung Abfall – Produkt
2.1. Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1.1. Verbringung von Abfällen
2.1.2. Lagerung von Abfällen
2.1.3. Behandlung von Abfällen
2.2. Abfallbegriff und Ende der Abfalleigenschaft – europarechtliche Vorgaben
2.3. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
3. Anforderungen nach der REACH-Verordnung
3.1. Abfallprivileg nach Art. 2 Nr. 2 REACH-Verordnung
3.2. Registrierungspflicht für Recyclingstoffe
3.3. Nachweis der Stoffidentität
4. Fazit
Autor(en)
Prof. Dr. Andrea Versteyl
Contentpartner
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Publikation
Recycling und Rohstoffe 3 (2010) (Mai 2010)
Verkaufspreis
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