REACH – Implikationen bei M&A-Transaktionen

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) stellt die Industrie vor große Herausforderungen. Nicht zuletzt deshalb war sie in jüngster Vergangenheit Thema unzähliger Abhandlungen. Die Frage welchen Einfluss M&A-Transaktionen auf die verschiedenen Erlaubnistatbestände und Anzeigepflichten unter REACH haben, wurde dabei bislang jedoch nicht erörtert. Nachfolgend werden die verschiedenen Arten von Unternehmensübergängen und Umstrukturierungsmaßnahmen im Hinblick auf REACH untersucht. Schwerpunkt bilden dabei die Registrierung nach Art. 6 ff. REACH, die Zulassung nach Art. 55 ff. REACH und sonstige Anzeigepflichten, wie etwa des nachgeschalteten Anwenders nach Art. 38 REACH. Ergänzend sollen praktische Hinweise gegeben werden.

I. Einleitung II. Rechtliche Einordnung III. Transaktionen 1. Share Deal a. Registrierung aa. Vorregistrierung bb. Fiktionswirkung b. Zulassung c. Anzeigepflicht des nachgeschalteten Anwenders 2. Asset Deal a. Registrierung aa. Vorregistrierung bb. Fiktionswirkung b. Zulassung c. Anzeige IV. Umstrukturierungen 1. Gesamtrechtsnachfolge 2. Gesamtrechtsnachfolge und REACH a. Registrierung b. Zulassung c. Anzeigepflicht des nachgeschalteten Anwenders 3. Formwechsel V. Zusammenfassung
Autor(en)
Dr. Marc Christian Bauer, Andreas Schmitz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2010 (März 2010)
Verkaufspreis
€ 25,00