Biomasseerzeugung als Regelungsgegenstand des Naturschutz-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrechts?

Biomasse ist zunächst eine Sammelbezeichnung für organisches Material, das von der Natur erzeugt wird, also die Masse aller Lebewesen (Phyto- und Zoomasse), einschließlich deren Folge- und Nebenprodukte, Rückstände sowie Abfälle (vgl. im einzelnen § 2 BiomasseV1). Pflanzen wandeln die Sonnenenergie in Biomasse um; sie sind der Speicher der Natur für Sonnenenergie. Biomasse ist an sich ein CO2-neutraler Energieträger. Auch heute noch sind etwa 3 Milliarden Menschen in Entwicklungsländern ausschließlich auf Energie aus Biomasse in Form von Brennholz, Holzkohle oder Dung angewiesen.2 Diese Biomassenutzung „alter Prägung“ spielt in fortgeschrittenen Volkswirtschaften keine bedeutende Rolle mehr. Von zunehmender Relevanz ist Biomassenutzung „neuer Prägung“, insbesondere in Form von speziell kultivierten „Energiepflanzen“ und schnellwüchsigem „Plantagenholz“.

I. Definitionen und Problemstellung II. Neues Recht der Biomassenutzung III. Bestandsaufnahme der „alten“ rechtlichen Regelungen im Mehrebenensystem 1. Terminologie und Regelungsdichte der Rechtsmaterien 2. Landwirtschaftsrecht 3. Recht der (Erhaltung der) Biodiversität (Naturschutzrecht) 4. Recht der Waldbewirtschaftung IV. Fazit
Autor(en)
Prof. Dr. Detlef Czybulka
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2010 (März 2010)
Verkaufspreis
€ 32,00