EU-rechtliche Vorgaben für die Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge im Rahmen der Abfallwirtschaft

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juni 2009 geurteilt, dass eine Gemeinde einem privaten Wirtschaftsunternehmen untersagen könne, in dem Gemeindegebiet Altpapier von privaten Haushaltungen zwecks Verwertung zu sammeln. Das betroffene Unternehmen hat gegen dieses Urteil inzwischen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Da insoweit möglicherweise auch EU-Recht berührt ist, mag eine Prüfung nützlich sein, welche Vorgaben das EU-Recht dem deutschen Gesetzgeber hinsichtlich der Warenverkehrsfreiheit und des Umweltschutzes im Abfallbereich macht.

I. Zum Begriff der Daseinsvorsorge im EU-Recht II. Dienste von allgemeinem Interesse im Lissabon-Vertrag III. Allgemeines Interesse im EU-Recht der Abfallbewirtschaftung IV. Abfallbewirtschaftung, freier Warenverkehr und allgemeines Interesse V. Ergebnis
Autor(en)
Prof. Dr. Ludwig Krämer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2010 (Januar 2010)
Verkaufspreis
€ 32,00