Die Bedeutung des Umweltschadensgesetzes beim Betrieb von Deponien
Zur Umsetzung der Europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (UHRL) hat der Bund das Umweltschadensgesetz (USchadG) erlassen, das am 14.11.2007 in Kraft getreten ist. Das Gesetz stuft den Betrieb einer Deponie als potenziell gefährlich ein und begründet eine Gefährdungshaftung. Dieser Beitrag widmet sich angesichts der neuen Regelungen den Fragen: Welche Anforderungen resultieren aus dem Umweltschadensgesetz für einen Deponiebetrieb und welche Bedeutung hat das neue Gesetz für den Deponiebetreiber als juristische Person bzw. für die Organe, Organmitglieder und Mitarbeiter?
I. Einleitung
II. Auswirkungen des Umweltschadensgesetzes für einen Deponiebetrieb
1. Gesetzesziel
2. Anforderungen des Umweltschadensgesetzes
a. Erfasste Umweltschäden
b. Die Bedeutung der beruflichen Tätigkeit „Deponiebetreiber“
c. Verantwortliche Personen
d. Kausalitätserfordernis
e. Erhöhung des Haftungsrisikos
3. Umfang der Verpflichtungen
a. Informationspflicht
b. Gefahrenabwehrpflicht
c. Sanierungspflicht
d. Kostentragungspflicht
4. Rechte und Rechtsschutz Dritter
5. Anwendungszeitraum
III. Auswirkungen des Umweltschadensgesetzes für den Betreiber als juristische Person, seine Organe, Organmitglieder und Mitarbeiter
1. Inanspruchnahme der GmbH
2. Inanspruchnahme der Gesellschafter
3. Inanspruchnahme des Aufsichtrats bzw. der Aufsichtsratsmitglieder
4. Inanspruchnahme der Geschäftsführung
5. Inanspruchnahme der Mitarbeiter
IV. Empfehlungen und Maßnahmen zur Reduzierung des Haftungsrisikos
1. Intensivierung des Überwachungsmanagements
2. Überprüfung des Versicherungsschutzes
3. Vereinbarung von reistellungsregelungen
V. Zusammenfassung
Autor(en)
Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl, Dr. Gerhard Molkenbur
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2010 (Januar 2010)
Verkaufspreis
€ 32,00