Rechtliche Einschätzung der Selbstentsorgersysteme aus der Sicht des Freistaats Bayern

Für Selbstentsorger gültige rechtliche Rahmenbedingungen durch die Verpackungsverordnung und daraus resultierende Abgrenzungen

Mit der Verpackungsverordnung hat der Deutsche Normgeber 1991 erstmals auf dem Gebiet des Verpackungswesens den Grundsatz der Produktverantwortung, der im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz festgelegt ist, in Form einer Rechtsverordnung umgesetzt. Die Verpackungsverordnung geht davon aus, dass Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen verpflichtet sind, die vom Endverbraucher zurückgegebenen gebrauchten und restentleerten Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. An die Verwertung werden Anforderungen in Anhang I, Nr. 1 der Verpackungsverordnung festgestellt. Danach sind bestimmte Verwertungsquoten für die stoffliche Verwertung differenziert nach den Materialien einzuhalten. Der Beitrag erläutert den rechtlicher Rahmen der Verpackungsverordnung, klärt im Einzelnen die Abgrenzung der Selbstentsorgersysteme und befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Selbstentsorgersysteme.
Autor(en)
Ltd. Ministerialrat Roland Hartl
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
3. Würzburger Verpackungsforum (2002) (März 2002)
Verkaufspreis
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