Umsetzung der EU-Abfallverbrennungsrichtlinie in deutsches Recht Novelle der 17. BImSchV
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Verbrennungsrichtlinie in deutsches Recht
Die von der EU in Kraft gesetzte Richtlinie 2000/76EG musste bis zum 28.12.2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie legt Anforderungen an den Bau und Betrieb von Abfallverbrennungsanlagen und Mitverbrennungsanlagen fest. Die Abfallverbrennungsrichtlinie erfasst jede Art der Verbrennung, unabhängig davon, ob es sich um eine Beseitigung oder Verwertung handelt. Neben Anforderungen zur Emissionsbegrenzung von Luftverunreinigungen, zur Annahme und Lagerung von Abfällen und Verbrennungsrückständen, zur Messung von Emissionen und zur Abwärmenutzung enthält die Richtlinie auch Emissionsgrenzwerte für die Ableitung von Abwasser aus der Abgasreinigung. Der Beitrag beschreibt den Weg, den die deutsche Regierung einschlug, um die Richtlinie in gültiges Recht umzusetzen.
Autor(en)
Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl, Dipl.-Ing. Oliver Ludwig
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
3. Staßfurter Abfall- und Energieforum (2002) (März 2002)
Verkaufspreis
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