Europaweite Ausschreibungspflicht der Restabfallbehandlung unter besonderer Berücksichtigung der neuen Vergabeverordnung

Zusammenfassung der Schwerpunkte eines Ausschreibungsverfahrens mit Verfahrensablauf und zu beachtenden Regelungen

Aufgrund der Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) und der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) gehalten, ihre Restabfallentsorgung mit Wirkung zum 01. Juni 2005 auf eine neue Grundlage zu stellen. Diejenigen örE, die nicht bereits über geeignete Entsorgungsanlagen verfügen, werden Dienstleistungsaufträge über die Entsorgung der Restabfälle europaweit ausschreiben müssen. In Betracht kommt u.U. auch eine Ausschreibung der Errichtung entsprechender Anlagen, sofern der jeweilige örE beabsichtigt, selbst eine Anlage errichten zu lassen und zu betreiben. Die Notwendigkeit einer öffentlichen Ausschreibung der hiermit verbundenen Aufträge ist prinzipiell nicht neu. Schon seit langem sind Gebietskörperschaften verpflichtet, Aufträge nach Maßgabe der Verdingungsordnungen für Leistungen (VOL/A) bzw. für Bauleistungen (VOB/A) auszuschreiben. Jedoch sind die insoweit bestehenden rechtlichen Anforderungen in den letzten Jahren zunehmend verschärft worden. Durch die aktuellen vergaberechtlichen Regelungen sind öffentliche Auftraggeber strikten Richtlinien unterworfen und die Fehleranfälligkeit hat bisher nicht gekannte Ausmaße angenommen. In diesem Beitrag wird deshalb einigen grundlegenden Maßgaben des Vergaberechts, wie sie für die Vergabe der Restabfallentsorgung bestehen, nachgegangen.
Autor(en)
RA Dr. Martin Dieckmann
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
3. Staßfurter Abfall- und Energieforum (2002) (März 2002)
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